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Revision von Ensemble vom 08.04.2011 - 11:33

Ensemble

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    Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst ein Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes – bei Vorliegen der unter Einzeldenkmalen genannten Voraussetzungen – ein Denkmal darstellen. Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit bes. Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

    Der Ensembleschutz ist wichtiger Bestandteil bei der Vermarktung von umgebauten und als Wohnungen gestalteten Bauernhöfen. Hier ist durch den Ensembleschutz darauf zu achten, dass die Gesamtanlage in ihrer Gestaltung, Form und dem Aussehen erhalten bleibt. Dies geht vielfach zulasten der zu verkaufenden Wohnfläche.

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