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- Revision von Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen vom 03.02.2010 - 10:53
- Revision von Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen vom 18.08.2009 - 12:20
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Entschädigungsfonds
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ geltend machen (§ 12 PflVG). Die Aufgaben des Entschädigungsfonds werden durch die Verkehrsopferhilfe wahrgenommen.
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