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Entwicklungskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Rechnungswesen:

    Kosten der Zweckforschung (Entwicklung), bes. Kosten für Konstruktions-, Versuchs- und Forschungsarbeiten.

    Erfassung in der Kostenrechnung: Laufende Entwicklungskosten für ein Produkt sind diesem als Sondereinzelkosten zuzurechnen. Die Kostenerfassung erfolgt häufig auf einer gesonderten Kostenstelle des Forschungs- und Entwicklungsbereichs.

    Vgl. auch Forschungskosten.

    II. Software Engineering:

    Kosten für die Entwicklung von Softwareprodukten.

    Gegensatz: Wartungskosten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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