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Revision von Erlösträger vom 05.06.2009 - 13:02
Erlösträger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absatzleistungen des Unternehmens, denen Erlöse direkt zugerechnet werden können. Wichtige Erlösträger sind einzelne Leistungsarten (Produkte), aus Haupt- und Nebenleistungen bestehende Leistungsbündel (z.B. Sach- und Finanzierungsleistung bei Verkauf auf Ziel) und Auftragsbündel (z.B. alle mit einem Kunden in einem Jahr abgewickelten Aufträge).
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