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Erschwinglichkeitsindex

Definition: Was ist "Erschwinglichkeitsindex"?

Der Erschwinglichkeitsindex ist die Maßzahl für die Ausgabenbelastung eines Haushalts im Falle des Immobilienerwerbs. Dieser setzt die durchschnittliche Baufinanzierungsbelastung für eine neue Eigentumswohnung oder das neue Einfamilienhaus in Relation zum verfügbaren Einkommen eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Erschwinglichkeitsindex ist die Maßzahl für die Ausgabenbelastung eines Haushalts im Falle des Immobilienerwerbs. Dieser setzt die durchschnittliche Baufinanzierungsbelastung für eine neue Eigentumswohnung oder das neue Einfamilienhaus in Relation zum verfügbaren Einkommen eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland. Dabei wird ein Objekt mit mittlerem Wohnwert und einer Fremdfinanzierung von 75% der Gesamtkosten angenommen.

    Im Jahre 2000 hatte der bundesdeutsche Musterhaushalt für Zins- und Tilgungsleistungen ein Viertel seines verfügbaren Einkommens aufzuwenden, dies entsprach einem Erschwinglichkeitswert von 100%. Seitdem ist Wohneigentum kontinuierlich erschwinglicher geworden, der Index hat im Jahre 2012 die 40%-Grenze unterschritten, liegt seit 2014 bei historisch niedrigen 35% und verläuft seitdem seitwärts. Je niedriger der Wert, desto erschwinglicher die eigene Wohnung oder das eigene Haus. Diese Entwicklung wird durch die langandauernde Niedrigzinsphase und höhere verfügbare Einkommen begünstigt, sodass selbst die erhöhten und weiter ansteigenden Bau- und Immobilienpreise diesem Trend nicht entgegenwirken. Regional bestehen allerdings lage- und objektspezifische gravierende Unterschiede bei den Immobilienpreisen. In Freiburg oder München müsste ein Immobilienerwerber fast doppelt soviel verdienen wie der Bundesdurchschnitt.

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