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Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 08.05.2020 - 13:16
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 14.03.2023 - 12:39
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 12.01.2021 - 11:39
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 08.05.2020 - 13:16
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 15.11.2012 - 11:18
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 03.08.2010 - 14:03
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 17.09.2009 - 13:27
- Revision von Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers vom 30.07.2009 - 15:16
Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Gegen einen anderen Sozialleistungsträger: Richtet sich nach den §§ 102 ff. SGB X.
2. Gegenüber dem Leistungsempfänger nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsgesetze i.V. mit den § 50 SGB X.
3. Gegen einen Dritten: Richtet sich nach § 115 SGB X (gegen den Arbeitgeber) und § 116 SGB X (gegen Schadensersatzpflichtige).
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