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Revision von Erziehungsbeihilfe vom 19.02.2018 - 16:31
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Erziehungsbeihilfe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.
Berechtigte: Erholungshilfe wird gezahlt an Beschädigte, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen, für deren Kinder sowie an Waisen, die Waisenrente oder Waisenbeihilfe nach dem BVG beziehen (§ 27 BVG).
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