Direkt zum Inhalt

europäischer Vollstreckungstitel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die VO über den europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen EG Nr. 805/2004 vom 21.4.2004, ABl. EU 2004 Nr. L 143/15 vereinfacht die Zwangsvollstreckung in diesen Fällen erheblich.

    Gemäß § 1079 ZPO ist für ein Urteil oder einen sonstigen Vollstreckungstitel eine Bescheinigung auszustellen, die den Vollstreckungstitel dann zu einemeuropäischen Vollstreckungstitel macht. Für das Ausstellen dieser Bescheinigung sind diejenigen Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titel obliegt, bei gerichtlichen Titeln ist der Rechtspfleger des zuständigen Gerichts nach § 20 Ziff. 11 RpflG zuständig.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com