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Exportfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fähigkeit eines Unternehmens, den zusätzlichen Aufgabenstellungen, die mit dem Auslandsengagement verbunden sind (wären), gerecht zu werden.

    Gegenstände einer Exportfähigkeitsanalyse: a) Produkt: Überprüfung, ob das Produkt auf (zusätzlichen) Auslandsmärkten ohne größere Variationen/Anpassungsmaßnahmen abgesetzt werden könnte; erfolgt parallel zur Marktselektion (Auslandsmarktselektion) in Gegenüberstellung zu den einzelnen Ländererfordernissen und

    falls Anpassungsmaßnahmen erforderlich wären

    unter Kosten-/Nutzen-Aspekten.

    b) Produktionstechnische Gegebenheiten/technisches Entwicklungspotenzial: Feststellung des aktuellen Grades der Kapazitätsauslastung (qualitativ, quantitativ) und der Möglichkeit (einschließlich quantitativer, qualitativer, zeitlicher und intensitätsmäßiger Variation sowie Kapazitätserweiterung) im Hinblick auf
    (1) Steigerung des Output und
    (2) Anpassungsmaßnahmen (Produktvariation).

    c) Kapazitäten, Know-how, Management, Organisation, Kapital (Finanzierungssituation), auf die zurückgegriffen werden könnte bzw. zusätzlich geschaffen werden müssten.

    d) Auswirkungen auf die Kosten-, Ertrags-, Deckungsbeitrags-, Ergebnis- und Rentabilitätsentwicklung des Gesamtunternehmens: Einflüsse, die im optimistischsten bzw. pessimistischsten Fall von einem (zusätzlichen) Auslandsengagement auf die betriebswirtschaftliche Situation eines Unternehmens ausgehen können; lässt sich erst konkreter beantworten, wenn

    neben den in die engere Wahl gezogenen Ländern

    auch die dort zu praktizierenden Arten und Erscheinungsformen der Auslandsbetätigung feststehen.

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