Direkt zum Inhalt

Exportgemeinschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lieferungsgemeinschaft; 1. Begriff: Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur teilweisen oder gänzlichen Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Kooperationsaufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution übertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen.

    2. Intensitätsstufen:
    (1) Gemeinsame Wahrnehmung von Teilaufgaben, die dem eigentlichen Exportabschluss vorgelagert sind (Anbahnungs- und Begleitfunktionen).
    (2) Zusätzlich Realisierung von Verkaufsabschlüssen (im eigenen oder fremden Namen); Alternativen sind Anschlussexport und Exportzentrale.
    (3) Die gemeinsame Exportzentrale ist unabhängiger und selbstverantwortlich (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) handelnder Träger der einzelnen Exportgeschäfte.

    3. Zielsetzung: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; das Grundprinzip einer Exportgemeinschaft kann
    (1) in der gegenseitigen Ergänzung der Leistungsprogramme der Partner gesehen werden, um damit ein breites, leistungsfähiges Sortiment auf Auslandsmärkten anbieten zu können;
    (2) werden auf dieser sortimentspolitisch ausgerichteten Basis alle anderen Kooperationsaufgaben abgedeckt.

    4. Abgrenzung zum Exportkartell.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com