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Exportmusterlager

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausfuhrmusterlager; gemeinschaftliche Verkaufsstellen meist mehrerer Produzenten, die nicht notwendigerweise einer Branche angehören, für den Export ihrer Erzeugnisse; in dieser gemeinschaftlichen Verkaufsstelle wird ein Musterlager aller Güter unterhalten. Das E. soll nach Möglichkeit im Importland liegen.

    Vorteile: Durch die Einrichtung des gemeinsamen E. des Exportlandes im Importland oder an den Exportzentralen werden die hohen Kosten des direkten Auslandsvertriebes verteilt; außerdem wird die gemeinschaftliche Auswertung von Erfahrungen und Verbindungen ermöglicht.

    Vgl. auch Distanzgeschäft.

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