Distanzgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form, in der ein Importeur seine Ware weiterverkaufen kann. Es handelt sich um einen Kaufvertrag, bei dem der Käufer die Ware i.d.R. nicht an Ort und Stelle besehen kann, sondern aufgrund eines Musters, eines Katalogs oder einer Standard-Qualität abschließt (anders: Loco-Geschäft). Der Geschäftssitz des Käufers (Abnehmers) befindet sich nicht am Importplatz (anders: Platzgeschäft). Distanzgeschäfte können sich auch als Streckengeschäfte vollziehen bzw. als Versendungsverkauf.
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