verlängertes Abladegeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kombiniertes Geschäft; Kombination von Abladegeschäft und Locogeschäft. Der Importeur bietet Ware an oder verkauft diese mit dem Zusatz „ab Kai” oder „ab Lager” und dem Zeitpunkt der Warenankunft, ohne dass die Ware bereits eingetroffen ist.
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