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Revision von Exportschutzklausel vom 12.09.2013 - 11:01
Exportschutzklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Schutzversicherung für den Fall, dass der Importeur den Transport nicht ausreichend versichert hat bzw. die Ware nicht annimmt oder nicht bezahlt. Die Exportschutzklausel dient lediglich dem eigenen Interesse des Exporteurs.
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