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Revision von Exportschutzklausel vom 25.07.2017 - 12:56

Exportschutzklausel

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    eine Schutzversicherung für den Fall, dass der Importeur den Transport nicht ausreichend versichert hat bzw. die Ware nicht annimmt oder nicht bezahlt. Die Exportschutzklausel dient lediglich dem eigenen Interesse des Exporteurs.

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