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Fahrlehrer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personen, die Fahrschüler ausbilden, die den Führerschein der Klasse A bis E erwerben wollen, und die einer bes. Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein) bedürfen. Einzelheiten im Fahrlehrergesetz vom 25.8.1969 (BGBl. I 1336) m.spät.Änd. nebst zugehöriger DVO vom 19.6.2012 (BGBl. I 1346) m.spät.Änd. sowie in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer vom 19.6.2012 (BGBl. I 1318, 1307 bzw. 1302).

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