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Revision von Fertigerzeugnis vom 26.02.2010 - 13:31

Fertigerzeugnis

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    Fertigfabrikat; Produkt, das den Produktionsprozess des Betriebes bis zum Ende durchlaufen hat und das zur weiteren Verwendung bereitsteht:
    (1) am Markt (Verkauf an nachgelagerte Betriebe oder an Endverbraucher);
    (2) zum Verbrauch im eigenen Betrieb (Selbstverbrauch). Die rechnerische Übernahme auf Fertigwarenlager erfolgt zumeist mit den bis dahin aufgelaufenen Ist-, Plan- oder Standardkosten (Herstellungskosten) auf die Kostenträgerkonten.

    Gegensatz: unfertige Erzeugnisse.

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