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Revision von festes Termingeschäft vom 12.06.2008 - 13:40
festes Termingeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termingeschäft, bei dem eine unbedingte Pflicht zur Vertragserfüllung besteht, d.h. beide Vertragsparteien sind an die Erfüllung des Vertrags gebunden und Lieferung sowie Bezahlung müssen zu dem vereinbarten Termin erfolgen.
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