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Finanzbericht
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Nach § 31 BHO hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans den Finanzbericht, der über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft auch im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Auskunft gibt, zu erstatten. In der jährlich vorgelegten umfangreichen Schrift werden die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des eingebrachten Bundeshaushaltsplans erläutert. Der Finanzbericht hat sich aus den „Allgemeinen Vorbemerkungen” der Bundeshaushaltspläne seit 1949 entwickelt; die Herausgabe unter der Bezeichnung „Finanzbericht” erfolgt seit 1961.
Auf der Ebene der Bundesländer sind die Berichtspflichten bei der Haushaltseinbringung unterschiedlich; meist wird der Finanzbericht mündlich im Rahmen der Haushaltsrede des Länderfinanzministers erstattet.
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