Direkt zum Inhalt

Finanzplanungsrat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Politisches Beratungsgremium, das Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden abgibt; gemäß § 51 I HGrG bei der Bundesregierung zu bilden.

    2. Mitglieder: Bundesminister der Finanzen (Vorsitzender) und für Wirtschaft und Technologie, die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände und - mit dem Recht der Teilnahme an den Beratungen - die Deutsche Bundesbank.

    3. Aufgaben: Ermittlung einer einheitlichen Systematik, einheitlicher volks- und finanzwirtschaftlicher Annahmen für die Gestaltung der Haushalts- und Finanzplanungen der Gebietskörperschaften sowie der Schwerpunkte im Bereich der öffentlichen Aufgaben. Seit dem Inkrafttreten des § 51a HGrG am 1.7.2002 spielt der Finanzplanungsrat eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin der Gebietskörperschaften im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com