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FOB-Sonderformen

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    FOB, Abk. für frei an Bord; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Zu den Sonderformen zählen:
    (1) FOB gestaut (Stowed);
    (2) FOB Named Inland Carrier at Named Point of Exportation;
    (3) FOB Named Port of Shipment;
    (4) FOB Named Inland Point in the Country of Importation;
    (5) Zusatz: Verschiffungskosten zulasten des Empfängers.

    FOB ist ausschließlich für Schiffsverladungen anzuwenden; in der Praxis zu findende Formulierungen wie "FOB Airport XY" sind systemfremd, sachlich risikoreich und sollten vermieden werden.

    Vgl. auch Incoterms, Abweichungen.

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