FOB-Sonderformen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
FOB, Abk. für frei an Bord; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Zu den Sonderformen zählen:
(1) FOB gestaut (Stowed);
(2) FOB Named Inland Carrier at Named Point of Exportation;
(3) FOB Named Port of Shipment;
(4) FOB Named Inland Point in the Country of Importation;
(5) Zusatz: Verschiffungskosten zulasten des Empfängers.
FOB ist ausschließlich für Schiffsverladungen anzuwenden; in der Praxis zu findende Formulierungen wie "FOB Airport XY" sind systemfremd, sachlich risikoreich und sollten vermieden werden.
Vgl. auch Incoterms, Abweichungen.
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