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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Die Förderung der Mitglieder ist das zentrale Wesensprinzip und das höchste Unternehmensziel der Genossenschaft. Das Genossenschaftsmanagement hat im Rahmen der Rechtsform der eG nicht die Möglichkeit, den Grundzweck der Förderung außer Acht zu lassen. Die Nutzenstiftung der Mitglieder in ökonomischer, kultureller oder sozialer Hinsicht ist für die Mitglieder unabdingbar zu erreichen (§ 1 GenG). Der Förderungszweck hat im Laufe der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft einen strukturellen Wandel in der Weise erfahren, dass die unmittelbare und direkte Förderung (über Preise, Zinsen, Miethöhe u.a.) etwas in den Hintergrund getreten ist und die mittelbare und indirekte Mitgliederförderung (im Sinne der Übernahme von Unternehmensfunktionen für die Mitgliederwirtschaften) wesentlich an Bedeutung gewonnen hat. Es gilt das genossenschaftliche Identitätsprinzip, wonach die Nutzenstiftung der genossenschaftlichen Unternehmensaktivität nur auf die Mitglieder ausgerichtet ist und das Nichtmitgliedergeschäft eine ergänzende Funktion besitzt.

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