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Förderungsgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kooperative Selbsthilfeeinrichtung selbstständiger Mitgliederwirtschaften (Haushalte und Unternehmen), welche das Ziel verfolgt, über den genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb Leistungen auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten zu erzielen, die sie als Einzelwirtschaft nicht erreichen kann. Typisch ist, dass der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb als Ergänzungswirtschaft für die Mitgliederbetriebe und Haushalte auftritt und diese in ihrem eigenen Wirtschaftsbereich selbstständig agieren können. Die meisten Genossenschaften in Deutschland sind Förderungsgenossenschaften (Kreditgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften, Handwerkergenossenschaften u.a.).

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