Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Frachtvorlage vom 06.07.2009 - 11:57
- Revision von Frachtvorlage vom 15.02.2018 - 15:04
- Revision von Frachtvorlage vom 06.10.2017 - 14:30
- Revision von Frachtvorlage vom 07.07.2014 - 15:15
- Revision von Frachtvorlage vom 24.04.2014 - 09:46
- Revision von Frachtvorlage vom 27.02.2013 - 10:52
- Revision von Frachtvorlage vom 22.02.2010 - 11:36
- Revision von Frachtvorlage vom 06.07.2009 - 11:57
Frachtvorlage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auslagen eines Verkehrsbetriebes, insbesondere Spedition, Makler und Agenten beim Ein- oder Ausgang von Gütern für Forderungen Dritter an seinen Kunden (z.B. Frachten, Lagergelder, Nachnahmen, Zölle, Steuern, Versicherungsprämien).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon