Frachtvorlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auslagen eines Verkehrsbetriebes, insbesondere Spedition, Makler und Agent beim Ein- oder Ausgang von Gütern für Forderungen Dritter an seinen Kunden (z.B. Frachten, Lagergelder, Nachnahmen, Zölle, Steuern, Versicherungsprämien).
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