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Frachtvorlage

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auslagen eines Verkehrsbetriebes, insbesondere Spedition, Makler und Agenten beim Ein- oder Ausgang von Gütern für Forderungen Dritter an seinen Kunden (z.B. Frachten, Lagergelder, Nachnahmen, Zölle, Steuern, Versicherungsprämien).

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