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Revision von Fraud Triangle vom 25.07.2011 - 11:42

Fraud Triangle

Definition: Was ist "Fraud Triangle"?

Der Begriff setzt sich zusammen aus Fraud (lat. fraus, fraudis: Betrug, Täuschung; engl. fraud: Betrug, Fälschung, List, Schwindel, Unterschlagung) und Triangle (engl. triangle: Dreieck, lat. triangulum: Dreieck) und soll folgende Frage beantworten: Unter welchen Voraussetzungen können Menschen dolose, d.h. geschäftssschädigende Handlungen begehen?

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    1. Begriff: Der Begriff setzt sich zusammen aus Fraud (lat. fraus, fraudis: Betrug, Täuschung; engl. fraud: Betrug, Fälschung, List, Schwindel, Unterschlagung) und Triangle (engl. triangle: Dreieck, lat. triangulum: Dreieck) und soll folgende Frage beantworten: Unter welchen Voraussetzungen können Menschen dolose, d.h. geschäftssschädigende Handlungen begehen? Das „dolose Dreieck“ hat folgende Eckpunkte: a) ein subjektiv empfundenes, nicht mit anderen kommunizierbares finanzielles Bedürfnis (Druck/ Motiv), b) eine subjektiv empfundene „gute“ Gelegenheit, und c) eine persönliche Rechtfertigung (Rationalisierung) gegenwärtigen und zukünftigen Handelns.

    2. Inhalt: Eine Antwort auf die obige Frage gab vor einem halben Jahrhundert Donald R. Cressey, ein Pionier der Wirtschaftskriminologie. Seine Forschungsergebnisse bilden vielfach heute noch den Ausgangspunkt für die Erklärung wirtschaftskriminellen Verhaltens. Eine wichtige Erkenntnis aus der Forschung Cresseys ist, das alle drei Faktoren zusammen treffen müssen, damit es tatsächlich zur Begehung einer Wirtschaftsstraftat kommt.

    3. Die drei Faktoren: a) Druck/ Motiv: Ergebnisse empirischer Forschung zeigen - abweichend von den Annahmen von Cressey - dass sich der Großteil der Täter nicht in einer persönlichen finanziellen Notlage befindet. Oft sind vielmehr Motive aus dem Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ausschlaggebend, wie z.B. als ungerecht empfundene Boni oder (Nicht)Beförderungen, Arbeitsüberlastung, Mobbing oder fehlende Anerkennung).
    b) Gelegenheit: Wesentlich ist hier zunächst das Basis-Know-how des potenziellen Täters. Es umfasst z.B. das Wissen Funktionsweise bzw. Schwächen des internen Kontrollsystems (IKS), die Kenntnis über dolose Handlungen anderer bzw. die Erkenntnis, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in die eigene Person zum eigenen Vorteile verwendet werden kann. Die technischen Fähigkeiten werden zur tatsächlichen Tatbegehung benötigt. I.d.R. ist durch die Funktion des Mitarbeiters die Art und Weise des potenziellen Delikts teilweise vorherbestimmt.
    c) Persönliche Rechtfertigung: Der Täter muss die Tat vor der Tatbegehung sich selbst gegenüber rechtfertigen können, wodurch er sich zur Tat berechtigt fühlt. Mithilfe der inneren Rechtfertigung kann der Täter sein Selbstbild als wertvolles Mitglied der Gesellschaft aufrechterhalten. Typische subjektive Rechtfertigungsgründe sind z.B. „Das Geld steht mir ohnehin zu“ oder „Damit schaffe ich Gerechtigkeit!“.

    4. Verhinderung von Fraud: Das „dolose Dreieck“ auf zumindest einer der drei Seiten zu durchbrechen ist der Schlüssel zur Verhinderung von Fraud. Von den drei Seiten eignet sich besonders b) (Gelegenheit) zum Ergreifen von Maßnahmen, um dem Täter zu signalisieren, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Tatbegehung (sehr) gering sind.

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