Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von freiwillige Selbstbindung vom 19.02.2018 - 15:10
- Revision von Freiwillige Selbstbindung vom 05.06.2009 - 09:00
- Revision von freiwillige Selbstbindung vom 22.07.2009 - 10:28
- Revision von freiwillige Selbstbindung vom 04.05.2010 - 14:19
- Revision von freiwillige Selbstbindung vom 08.02.2013 - 15:37
- Revision von freiwillige Selbstbindung vom 07.12.2017 - 15:51
- Revision von freiwillige Selbstbindung vom 19.02.2018 - 15:10
freiwillige Selbstbindung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selbst auferlegte, rechtlich i.d.R. nicht bindende Verpflichtung, bestimmte - insbes. soziale und ökologische - Standards einzuhalten. Ihr Sinn liegt in der Eröffnung (bzw. Stabilisierung) von neuen (bzw. bestehenden) Kooperationspotenzialen. Können sowohl kollektiver (etwa Branchenverpflichtung) als auch individueller (z.B. Code of Conduct) Natur sein.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon