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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    selbst auferlegte, rechtlich in der Regel nicht bindende Verpflichtung, bestimmte - insbesondere soziale und ökologische - Standards einzuhalten. Ihr Sinn liegt in der Eröffnung (bzw. Stabilisierung) von neuen (bzw. bestehenden) Kooperationspotenzialen. Können sowohl kollektiver (etwa Branchenverpflichtung) als auch individueller (z.B. Code of Conduct) Natur sein.

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