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Revision von Fremdbezug vom 12.06.2009 - 11:33
Fremdbezug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, die nicht im eigenen Unternehmen hergestellt werden (Eigenproduktion).
2. I.e.S.: Bezug von Einzelteilen oder Produktion von anderen Unternehmen.
3. Entscheidungsproblem: Eigenproduktion oder Fremdbezug (Make or Buy).
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