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Revision von Fremdbezugskosten vom 05.06.2009 - 13:02
Fremdbezugskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten des Bezugs von Sach- und/oder Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern. Fremdbezugskosten werden in der Kostenartenrechnung nach Kostenarten getrennt erfasst (z.B. Materialkosten, Versicherungskosten, Beratungskosten) und sind (anders als die Kosten eigener betrieblicher Kapazitäten) i.d.R. kurzfristig abbaubar (Abbaufähigkeit von Kosten).
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