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Revision von Fremdenpass vom 26.03.2010 - 09:10
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausweisersatz; Bescheinigung für einen Ausländer für einen Aufenthaltstitel oder Duldung, der sich nicht durch einen Pass oder Passersatz ausweisen kann. Vgl. §§ 48ff, 78, 89f Aufenthaltsgesetz.
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