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Revision von Frisieren der Bilanz vom 02.09.2009 - 16:35
Frisieren der Bilanz
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umgangssprachliche Bezeichnung für beschönigende Bewertung und falsche Gliederung verschiedener Positionen in einer Bilanz, die über die Lage des Unternehmens täuschen sollen. Frisieren der Bilanz gilt als Bilanzdelikt.
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