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Garagenmiete

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (v.a. Parkplätzen, Garagen) ist seit 1.1.1992 generell umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Vermietung (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). 

    2. Die Vermietung kann jedoch - aus systematischen Gründen - steuerlich unbelastet bleiben, wenn sie umsatzsteuerlich gar nicht als eigenständige Leistung, sondern nur als ein untergeordnetes Element einer anderen Leistung (Nebenleistung) anzusehen ist; bspw. ist die Garagenmiete automatisch dann umsatzsteuerfrei, wenn sie als Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12a UStG) anzusehen ist, z.B. wenn zu einer vermieteten Wohnung auch ein Garagenstellplatz für ein Auto gehört. Für die Annahme, dass die Vermietung einer Garage eine bloße Nebenleistung darstellt, ist allerdings ein räumlicher Zusammenhang zwischen Stellplatz und Grundstück erforderlich.

    3. Einkommensteuerlich gehören die Einkünfte aus der Vermietung einer Garage zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

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