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Revision von Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 19.03.2024 - 16:48

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Definition: Was ist "Gebäudeenergiegesetz (GEG)"?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Der Gesetzgeber hat damit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.
    Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert worden. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung ist nicht verschärft worden, um weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten zu vermeiden.
    Entsprechend den Maßgaben des Klimaschutzprogramms 2030 wurde in das GEG eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Gebäudebestand im Jahr 2023 aufgenommen.
    Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) ist am 1.11.2020 in Kraft getreten.
    Mit der Novellierung des GEG zur Umsetzung der sog. - 65%  Erneuerbare Energien-Vorgabe - soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eigebaut werden, wenn sie mindestens 65% der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
    Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1.1.2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Vgl. auch Bundesförderung fü effiziente Gebäude (BEG).

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