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Revision von Gebietskörperschaft vom 23.03.2010 - 13:01
Gebietskörperschaft
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Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einem abgegrenzten Teil des Staatsgebiets die Gebietshoheit hat und von den in ihrem Gebiet lebenden Einwohnern gebildet wird: Bund, Länder, Gemeinden (einschließlich Gemeindeverbände).
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