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Gebrauchtwaren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Altwaren, Waren der zweiten Hand; Konsum- bzw. Produktionsgüter, die vom Ersterwerber nach mehr oder weniger langer Nutzung erneut zum Verkauf angeboten werden.

    Vgl. auch Altwarenhandel, Secondhandshop.

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