Zitierfähige Version
- Revision von Gebührenordnung vom 19.02.2018 - 16:24
- Revision von Gebührenordnung vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Gebührenordnung vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von Gebührenordnung vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von Gebührenordnung vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von Gebührenordnung vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Gebührenordnung vom 20.10.2009 - 16:13
- Revision von Gebührenordnung vom 18.06.2009 - 09:08
- Revision von Gebührenordnung vom 08.06.2009 - 11:04
Gebührenordnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: im Bereich der Rechtsberatung, der Gesundheitspflege und bei sonstigen Dienstleistungen im öffentlichen Interesse die durch staatliche Rechtssetzung bzw. durch die Selbstverwaltungskörperschaften der freiberuflich Tätigen (Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) tabellarisch festgelegten Gebühren bzw. Gebührensätze.
2. Beispiele: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenordnung für Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsgebührenordnung), Gebührenordnung für Steuerberater (Steuerberatergebührenordnung).
Vgl. auch Kassenärztliche Vereinigung (KV).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon