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Gebührenordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: im Bereich der Rechtsberatung, der Gesundheitspflege und bei sonstigen Dienstleistungen im öffentlichen Interesse die durch staatliche Rechtssetzung bzw. durch die Selbstverwaltungskörperschaften der freiberuflich Tätigen (Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) tabellarisch festgelegten Gebühren bzw. Gebührensätze.

    2. Beispiele: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenordnung für Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsgebührenordnung), Gebührenordnung für Steuerberater (Steuerberatergebührenordnung).

    Vgl. auch Kassenärztliche Vereinigung (KV).

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