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Geldmarktinstrumente
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Instrumente, die nach der Definition im InvG üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie verzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen, oder einer regelmäßigen Zinsanpassung mind. einmal in 397 Tagen, oder Instrumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere entspricht. Kapitalanlagegesellschaften dürfen für Rechnung eines Sondervermögens wie eines Investmentfonds nur die Wertpapiere bestimmter Aussteller unbegrenzt erwerben (vgl. § 48 Investmentgesetz (InvG)). Zu den Geldmarktinstrumenten gehören z.B. die Depositenzertifikate (Certificate of Deposit, CD), Commercial Papers (CP), Bankakzepte, Kassenobligationen und Schatzwechsel zentraler und regionaler Regierungsstellen.
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