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Geldsurrogate

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beinahegeld, Geldersatzmittel, Geldsubstitute, Quasigeld; Geldformen, die an Stelle gesetzlicher Zahlungsmittel treten, aber keinen Annahmezwang aufweisen. Geldsurrogate können Zahlungsverpflichtungen (Wechsel) und Zahlungsanweisungen (Scheck) oder Forderungen gegen paramonetäre Finanzierungsinstitute sein.

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