Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gemeinschaftssparen vom 21.07.2009 - 13:16
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 19.02.2018 - 14:42
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 21.02.2013 - 17:04
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 01.03.2010 - 15:27
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 25.01.2010 - 15:17
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 21.07.2009 - 13:16
- Revision von Gemeinschaftssparen vom 12.06.2008 - 18:13
Gemeinschaftssparen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kollektivsparen; Zusammenschluss einer Mehrzahl von Sparern, um nach einem Plan und für einen bestimmten Zweck gemeinsam zu sparen, z.B. in Sparvereinen und Sparklubs.
Wichtigste Form des Gemeinschaftssparens: Bausparen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon