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Gemeinschaftssparen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kollektivsparen; Zusammenschluss einer Mehrzahl von Sparern, um nach einem Plan und für einen bestimmten Zweck gemeinsam zu sparen, z.B. in Sparvereinen und Sparklubs.
Wichtigste Form des Gemeinschaftssparens: Bausparen.
Vgl. auch Bausparkollektiv.
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