Bausparkollektiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundgedanke des Bausparsystems.
1. Prinzip des Bausparkollektivs: Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Bauspargemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf. Hier fließen neben den Sparbeiträgen und den Guthabenzinsen u.a. auch die Tilgungsbeiträge zusammen. Aus der daraus gebildeten Zuteilungsmasse wird den Bausparern nach einem festgelegten Auswahlverfahren (Annahme der Zuteilung) sowohl der eigene Sparanteil als auch das Bauspardarlehen zur Verfügung gestellt.
2. Personengemeinschaft des Bausparkollektivs: Gesamtheit aller Bausparer und deren Bausparverträge, die mit ihren Spargeldern und Tilgungsrückflüssen die gemeinsame Zuteilungsmasse erwirtschaften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bausparkollektiv
ausgehend
eingehend
Bausparkollektiv
ausgehend