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Revision von Gemeinschaftsvertrieb vom 16.02.2018 - 15:36

Gemeinschaftsvertrieb

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    absatzwirtschaftlicher Zusammenschluss mehrerer Unternehmen aus Gründen der Effizienzsteigerung, Rationalisierung, Senkung der Vertriebskosten und bedarfsgerechten Deckung der Nachfrage. Bes. geeignet für Industriebetriebe, die eine Vielzahl von Produkten mit zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten herstellen (z.B. Chemische Industrie) und demgemäß eine Vielzahl von Märkten zu beliefern haben. Möglich ist sowohl die Zusammenarbeit zwischen Herstellern konkurrierender als auch die zwischen Herstellern bedarfsverwandter und sortimentsergänzender Erzeugnisse.

    Formen:
    (1) Gemeinschaftliche Absatzorgane (Verkaufskontor, Auslieferungslager, Reisende, Messestände etc.);
    (2) Mitbenutzung der Absatzorganisation eines der zusammenarbeitenden Unternehmen (Anschlussabsatz).

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