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Gemeinwohl

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aus dem Lat. bonum commune übersetzt, verstand man unter Gemeinwohl ein mehr oder weniger konkretes, allg. Wohl der Gesellschaft; dieses zu fördern galt oft als Aufgabe des Staates. Auch heute dient es noch als unbestimmter Rechtsbegriff zur Orientierung für den Gebrauch staatlicher Gewalt, deren Einsatz sich durch Gemeinwohlbezug legitimieren können muss. In der Sozialphilosophie wird das Gemeinwohl oft rekonstruiert als sich ergebend aus dem Konsens der Betroffenen (Konsensethik), es verliert dann aber die inhaltlich-konkrete Bestimmtheit. In neuerer Zeit hat der Begriff wieder an Popularität gewonnen, etwa unter dem Begriff „Public Value“, der stärker empirisch fundiert ist und im Ausgang von menschlichen Bedürfnissen als orientierender Werterahmen dienen soll.

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