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Genesungsgeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Das Genesungsgeld wird im Regelfall zusammen mit dem Krankenhaustagegeld vereinbart und für den gleichen Zeitraum wie das Krankenhaustagegeld gezahlt. Üblicherweise wird die Zahlung des Genesungsgelds jedoch zeitlich begrenzt, z.B. auf maximal 100 Tage.

    2. Merkmale: Grundsätzlich wird das Genesungsgeld aber nur bezahlt, wenn auch ein Anspruch auf das Krankenhaustagegeld besteht. Die Leistung erfolgt ab der Entlassung aus der vollstationären Behandlung in Höhe der vereinbarten Summe. Die Höhe des Genesungsgelds entspricht i.d.R. der des Krankenhaustagegelds.

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