Genesungsgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistungsart in der privaten Unfallversicherung (PUV) in Form eines Tagegelds, das nach einer vollstationären Behandlung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. Das Genesungsgeld setzt meist auf ein Krankenhaustagegeld auf, die beide gemeinsam vereinbart wurden und aufeinander folgend für die gleiche Dauer geleistet werden. Üblicherweise wird die Zahlung des Genesungsgeldes jedoch zeitlich begrenzt; verbreitet gilt eine Höchstdauer von 100 Tagen. Die Höhe des Genesungsgeldes entspricht i.d.R. der des Krankenhaustagegelds.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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