Zitierfähige Version
- Revision von geregelter Markt vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von geregelter Markt vom 01.02.2018 - 16:31
- Revision von geregelter Markt vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von geregelter Markt vom 01.10.2009 - 16:36
- Revision von geregelter Markt vom 09.09.2009 - 15:43
- Revision von geregelter Markt vom 30.07.2009 - 14:49
- Revision von geregelter Markt vom 12.06.2008 - 18:13
geregelter Markt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Teilmarkt der Effektenbörse. Am geregelten Markt werden Papiere mit nicht-amtlicher Notierung gehandelt. Die hier zugelassenen Unternehmen unterliegen nicht so strengen Zulassungsbedingungen wie für eine amtliche Notierung, gleichzeitig aber den gesetzlichen Regeln für den Börsenhandel und die Börsenaufsicht. Die Börsenpreise werden durch Skontroführer festgestellt. Einzelheiten regeln das Börsengesetz in den §§ 49–56 sowie die Börsenordnung der jeweiligen Börse.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon