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geregelter Markt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilmarkt der Effektenbörse. Am geregelten Markt werden Papiere mit nicht-amtlicher Notierung gehandelt. Die hier zugelassenen Unternehmen unterliegen nicht so strengen Zulassungsbedingungen wie für eine amtliche Notierung, gleichzeitig aber den gesetzlichen Regeln für den Börsenhandel und die Börsenaufsicht. Die Börsenpreise werden durch Skontroführer festgestellt. Einzelheiten regeln das Börsengesetz in den §§ 49–56 sowie die Börsenordnung der jeweiligen Börse.

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