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geregelter Markt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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früher: Teilmarkt der Effektenbörse. Seit 2007 gibt es nur noch den einheitlichen regulierten Markt. Am geregelten Markt wurden Papiere mit nicht-amtlicher Notierung gehandelt. Die hier zugelassenen Unternehmen unterlagen nicht so strengen Zulassungsbedingungen wie bei einer Notierung am amtlichen Markt, gleichzeitig aber den gesetzlichen Regeln für den Börsenhandel und die Börsenaufsicht.
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